Presse + Immo-Tipps

Immo-Tipp August 2026

Bis zu 30.000 Euro für Umbau zu Wohnraum

Im Juli ist ein neues KfW-Förderprogramm gestartet
Der Bund stellt 300 Millionen Euro kfw-Mittel bereit für die Umwandlung leerstehender Büro- und Gewerbeimmobilien in Wohnraum. 

Ziel ist es, neuen Wohnraum zu schaffen und Innenstädte zu beleben. Pro neu entstehender Wohneinheit sind Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro möglich. Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten bei der KfW gestellt werden.
Voraussetzung ist, dass durch den Umbau mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen. 

Pro Antragsteller liegt die maximale Fördersumme bei 30.000 Euro. Gefördert wird der Umbau bislang nicht zu Wohnzwecken genutzter, beheizter Gebäude oder Gebäudeteile.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem Änderungen an der Gebäudestruktur, Grundrissanpassungen, der Innenausbau sowie die Umgestaltung von Außenanlagen einschließlich Entsiegelung. Nicht gefördert wird die energetische Sanierung. Dafür können andere Programme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden.

Die neuen Wohnungen müssen mindestens den Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH85 EE) erreichen. Das bedeutet, dass sie höchstens 85 Prozent der Energie eines gesetzlich definierten Standardhauses verbrauchen und erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung nutzen. Für Gebäude mit neuer Heizung sowie für Baudenkmäler gelten teilweise Ausnahmeregelungen.

Nach der Förderzusage haben Bauherren bis zu 54 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen. Der Zuschuss wird erst nach Abschluss der Bauarbeiten ausgezahlt, wenn die förderfähigen Kosten und der erreichte Energiestandard nachgewiesen wurden. Die KfW weist darauf hin, dass die Förderung nur gewährt wird, solange Bundesmittel verfügbar sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Immo-Tipp Juli 2026:

Geldwäschebekämpfung bei Immobiliengeschäften und 
Mitwirkungspflicht für Immobilienverkäufer

Bereits seit dem 1. April 2023 müssen Verkäufer:innen bei Immobilientransaktionen in Deutschland dem Notariat den Eingang des Kaufpreises durch einen offiziellen Bankbeleg (z. B. Kontoauszug oder Buchungsbestätigung) nachweisen. Diese Regelung ist Teil der verschärften Geldwäscheprävention und gilt für alle Kaufverträge, die ab 01.04.2023 abgeschlossen wurden.
Bis dahin genügte es, wenn Käufer nach einem Immobilienverkauf dem Notariat die Info gaben, dass der Kaufpreis bei Ihnen eingegangen ist. 

Hintergrund: Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II und der Anpassung des Geldwäschegesetzes (GwG) hat der Gesetzgeber die Transparenz von Immobiliengeschäften verschärft. Ziel ist es, Geldwäsche und illegale Transaktionen zu verhindern. Heute ist es daher verboten, Kaufpreise in bar oder mit Bargeldäquivalenten (z. B. Gold, Kryptowerten) zu begleichen. Stattdessen müssen Verkäufer:innen dem Notariat lückenlos belegen, dass der Kaufpreis auf ihrem Konto eingegangen ist.

Praktische Umsetzung: Bankbeleg beschaffen: Verkäufer:innen müssen einen Kontoauszug oder eine Buchungsbestätigung vorlegen, der Empfänger-, Absenderkonto, Buchungsdatum, Betrag und Verwendungszweck enthält. Weiterleitung an das Notariat: Der Beleg muss unverzüglich nach Eingang des Kaufpreises an das Notariat übermittelt werden.
Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung: Ohne den Nachweis wird die Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch verzögert.

Rechtliche Grundlage: Notare sind seit dem 1. April 2023 laut § 16a GwG verpflichtet, die Herkunft der Gelder zu prüfen und den Nachweis zu dokumentieren. Verstöße müssen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gemeldet werden. 
„Die Nachweispflicht dient der Sicherheit aller Beteiligten. Sie stellt sicher, dass Immobiliengeschäfte transparent und rechtssicher abgewickelt werden“, so die Bundesnotarkammer.

Handlungsempfehlung: Verkäufer:innen sollten umgehen bei Ihrer Bank einen offiziellen Buchungsbeleg anfordern und diesen ohne Verzögerung an das Notariat weiterleiten.

 

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner