Bis zu 30.000 Euro für Umbau zu Wohnraum
Im Juli 2026 ist ein neues KfW-Förderprogramm gestartet
Der Bund stellt 300 Millionen Euro kfw-Mittel bereit für die Umwandlung leerstehender Büro- und Gewerbeimmobilien in Wohnraum. Ziel ist es, neuen Wohnraum zu schaffen und die Innenstädte wieder zu beleben. Pro neu entstehender Wohneinheit sind Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro möglich.
Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten bei der KfW gestellt werden.
Was sind die Voraussetzungen für den Umbau und was wird mit kfw-Mitteln gefördert?
- Es muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen
- Förderberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen.
- Pro Antragsteller liegt die maximale Fördersumme bei 30.000 Euro.
- Gefördert wird der Umbau bislang nicht zu Wohnzwecken genutzter, beheizter Gebäude oder Gebäudeteile.
- Die neuen Wohnungen müssen mindestens den Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH85 EE) erreichen. Das bedeutet, dass sie höchstens 85 Prozent der Energie eines gesetzlich definierten Standardhauses verbrauchen und erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung nutzen.
- Für Gebäude mit neuer Heizung sowie für Baudenkmäler gelten teilweise Ausnahmeregelungen.
Was zählt zu den kfw-förderfähigen Maßnahmen?
- Anderungen an der Gebäudestruktur
- Grundrissanpassungen
- der Innenausbau
- die Umgestaltung von Außenanlagen einschließlich Entsiegelung
Nicht gefördert wird die energetische Sanierung. -> Dafür können andere Programme wie z. B. die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden.
Nach der Förderzusage haben Bauherren bis zu 54 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen.
Der Zuschuss wird erst nach Abschluss der Bauarbeiten ausgezahlt, wenn die förderfähigen Kosten und der erreichte Energiestandard nachgewiesen wurden.
Die KfW weist darauf hin, dass die Förderung nur gewährt wird, solange Bundesmittel verfügbar sind.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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