Geldwäschebekämpfung bei Immobiliengeschäften, Mitwirkungspflicht für Immobilienverkäufer

Was muss ich als Käufer:in tun?

Bereits seit dem 1. April 2023 müssen Verkäufer:innen bei Immobilientransaktionen in Deutschland dem Notariat den Eingang des Kaufpreises durch einen offiziellen Bankbeleg nachweisen z. B. durch

  • Kontoauszug oder
  • Buchungsbestätigung

Diese Regelung ist Teil der verschärften Geldwäscheprävention und gilt für alle Kaufverträge, die ab 01.04.2023 abgeschlossen wurden. Bis dahin genügte es, wenn Käufer nach einem Immobilienverkauf dem Notariat die Info gegeben haben dass der Kaufpreis bei Ihnen eingegangen ist.

 

Warum muss ich die Kaufpreiszahlung für eine Immobilie belegen?

Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II und der Anpassung des Geldwäschegesetzes (GwG) hat der Gesetzgeber die Transparenz von Immobiliengeschäften verschärft. Ziel ist es, Geldwäsche und illegale Transaktionen zu verhindern. Heute ist es daher verboten, Kaufpreise in bar oder mit Bargeldäquivalenten (z. B. Gold, Kryptowerten) zu begleichen. Stattdessen müssen Verkäufer:innen dem Notariat lückenlos belegen, dass der Kaufpreis auf ihrem Konto eingegangen ist.

 

Wie belege ich die Kaufpreiszahlung?

Bankbeleg beschaffen: Verkäufer:innen müssen einen Kontoauszug oder eine Buchungsbestätigung vorlegen, der Empfänger-, Absenderkonto, Buchungsdatum, Betrag und Verwendungszweck enthält. Weiterleitung an das Notariat: Der Beleg muss unverzüglich nach Eingang des Kaufpreises an das Notariat übermittelt werden.


 
Handlungsempfehlung und Folgen bei Nicht-Einhaltung

Verkäufer:innen sollten umgehen bei Ihrer Bank einen offiziellen Buchungsbeleg anfordern und diesen ohne Verzögerung an das Notariat weiterleiten.
Ohne den Beleg der Kaufpreiszahlung verzögert sich aufgrund des Sanktionsdurchsetzungsgesetz II die Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch.

 

Verstöße müssen der Finance Intelligence Unit FIU gemeldet werden

Notare sind seit dem 1. April 2023 laut § 16a GwG verpflichtet, die Herkunft der Gelder zu prüfen und den Nachweis zu dokumentieren. Verstöße müssen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gemeldet werden. 
„Die Nachweispflicht dient der Sicherheit aller Beteiligten. Sie stellt sicher, dass Immobiliengeschäfte transparent und rechtssicher abgewickelt werden“, so die Bundesnotarkammer.

Wie kannst du rechtlich sicher handeln?
Bei jedem Beurkundungstermin mit deiner Lieblingsmaklerin wird auch das im Notariat besprochen und verständlich erklärt.


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